Genehmigung vom BVwG: Verbindungsbahn darf unter Auflagen gebaut werden
[Newslink]
von
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die Genehmigungen für die Verbindungsbahn bestätigt. Das Projekt darf unter Auflagen gebaut werden, die Beschwerden wurden abgewiesen. Aktualisiert am 22.
meinbezirk.at