Abstimmung laut VfGH-Höchstgericht in Frage gestellt
Mittlerweile ist längst bekannt, dass es bei der Verkehrslösung in der Stadt ohne die Lokalbahnverlängerung unterirdisch nicht geht. Es gibt kein Verkehrslösungsmodell ohne die Lokalbahnverlängerung in Salzburg ...
Abstimmung laut VfGH-Höchstgericht in Frage gestellt
46,8 Prozent stimmten bei der Bürgerbefragung für den S-Link, also fast die Hälfte! Nun stellt der Verfassungsgerichtshof diese Abstimmung in Frage. Der Flachgau hat sich mehrheitlich für die Lokalbahnverlängerung ausgesprochen und hat das Zukunftsprojekt gewählt.
Damit müßte das Ergebnis annulliert werden und das Projekt weiter verfolgt werden und die Arbeit der Projektgesellschaft wieder weitergeführt werden.
Jetzt muss das Land das entscheidende JA zum S-Link-Projekt aussprechen, die Bürgerbefragung ist für ungültig zu erklären.
Mittlerweile ist längst bekannt, dass es bei der Verkehrslösung in der Stadt ohne die Lokalbahnverlängerung unterirdisch nicht geht. Es gibt kein Verkehrslösungsmodell ohne die Lokalbahnverlängerung in Salzburg.
Das Projekt Lokalbahnverlängerung ist derart weit gediehen, dass es kurz vor der Realisierung steht. Die Finanzierung durch den Bund ist gesichert, die Umweltverträglichkeit ist positiv abgeschlossen und die meisten notwendigen Verträge sind abgeschlossen.
Man darf so kurz vor dem Finale nicht aufgeben. Nun muss die Lokalbahnverlängerung fertig gemacht werden.
Presseinformation - Verein: Die Rote Elektrische
S-Link-Gesellschaft noch immer nicht abgewickelt
Rund zehn Monate nach dem Scheitern des S-Link ist die Projektgesellschaft der geplanten Regionalstadtbahn noch immer nicht vollständig abgewickelt. Ziel von Stadt und Land Salzburg bleibt eine Verschmelzung mit der Verkehrssparte der Salzburg AG. Diese wird es aber frühestens im kommenden Jahr geben.
S-Link-Befragung in Salzburg war wohl rechtswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat massive Bedenken bei der Fragestellung und leitet eine Prüfung ein
S-Link-Abstimmung war wohl nicht rechtens
Die Höchstrichter sind vorläufig der Ansicht, dass die Volksbefragung vom 10. November 2024 gegen das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit verstößt. Im Mittelpunkt des Interesses steht die Fragestellung, die in drei Salzburger Bezirken zur Abstimmung vorgelegt wurde.