Anzeige an Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen Achenseebahn – Teil 3/4
Die Ereignisse rund um die Achenseebahn haben gezeigt, dass das Unternehmen unter einem Finanzmittelentzug durch das Land zu leiden hat. Daraus ableitbare Rechtsverletzungen scheinen vielfältig zu sein und sollen aufgedeckt werden.
Rechtsverletzungen, die zu prüfen sind!
Die Achenseebahn ist die älteste Zahnradbahn Europa, die derzeit noch rein mit Dampfkraft betrieben wird. Auf der Schwelle zur Modernisierung legt sich das Land Tirol quer, in dem die dafür vorgesehenen Gelder vorenthalten werden. Dabei schreckt man nicht einmal vor einem Konkurs nicht zurück!
Amtsmißbrauch von Mitgliedern der Landesregierung Tirol!
Das Land Tirol hat sich trotz der Vorlage einer positiven Fortführungs-Prognose-Rechnung durch die Achenseebahn AG einen Rechtsanwalt geholt, der angeblich ein Gutachten über Betrieb und Wirtschaftlichkeit des Eisenbahn-Unternehmens Achenseebahn AG erarbeitet haben soll, das zwar niemand kennt, aber man daraus unverrückbar ableitet, dass es „unverantwortlich wäre nochmals Geld zuzuschießen“.
Für den Fall, dass es tatsächlich so ein Gutachten geben sollte, ist dieses auf jeden Fall mit dem Strategiepapier der Achenseebahn AG zu vergleichen! Letzteres ist vom fachkompetenten Vorstand der Achenseebahn 2013 (terminlich aktualisiert 2018) erarbeitet worden, der vordem als Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Tirol den ÖPNV in ganz Tirol auf professionelle Beine gestellt hat. Den Vergleich wird wohl die Korruptions-Staatsanwaltschaft machen.
Es ist legitim, wenn das Land Tirol einen Gutachter beauftragt, der der Landesregierung eine Empfehlung ausspricht. Wenn die Behauptung (siehe LK 11.4.2020) ausgesprochen wird „… aus rechtlichen Gründen war es dem Land Tirol nicht möglich, die Mittel vor der Einleitung des nunmehr laufenden Insolvenzverfahrens zuzusichern ...“, sind diese „rechtlichen Gründe“ zu belegen. Dieser Anwalt soll laut
LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 19 S 23/20k Konkursverfahren Achenseebahn
zum Masseverwalter bestellt werden. Wenn das geschieht, ist das eine charakteristische Unvereinbarkeit, die man in einem Rechtsstaat auf gar keinen Fall machen darf. Das ist ganz klar politischer Amtsmissbrauch, der zu ahnden ist.
Normalerweise gibt es in Demokratien die Kompetenz-Aufteilung von Legislative, Exekutive und Judi-kative. Hat sich die Politik in Tirol überhaupt überlegt, dass ein einziger Rechtsanwalt gleichzeitig Gutachter, Ankläger und Richter in einer Person ist? Betrachtet man auch die „Corona-Fabrik Ischgl“, stellt sich schon die Frage, ob so ein eigenartiges Demokratieverständnis in Tirol übliche gelebte Praxis ist.
Verdachtsäußerung:
1. Verdacht auf Amtsmißbrauch
Das Land Tirol hat 2015 den Entzug der Infrastrukturmittel damit begründet, dass die Achenseebahn eine Berg- bzw. Tourismusbahn, wie Schafberg- oder Schneebergbahn sei, und ihr daher, erstmals nach nun mehr über 30 Jahren keine Finanzmittel, gemäß MIP, mehr zustünden. Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe hat dem Vernehmen nach, in einer Aufsichtsratssitzung der Achenseebahn AG eine Ersatzfinanzierung zugesagt, die aber nie umgesetzt wurde. Wiederholte Bemühungen bzgl. Infrastrukturfinanzierung des Unternehmens waren über Jahre erfolglos. 2020 ist einer Presseaussendung des Landes (siehe oben) zu entnehmen, dass die Achenseebahn ohne Änderung ihres saisonalen Dampfzugbetriebes, unter der Voraussetzung Infrastrukturmittel bekommen sollte, wenn das Unternehmen in Konkurs gegangen ist und ein offensichtlich noch unbekannter Käufer aus der Konkursmasse das Unternehmen gekauft hat. Damit wird ein operativ positiv wirtschaftendes Verkehrsunternehmen bewußt ruiniert, Arbeitsplätze gefährdet und das Vermögen der Aktionäre entwertet und einer Verwertung, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens unterworfen.
Das verfallende "Hotel Toleranz" auf dem Bahnhofsvorplatz in Jenbach ist geradezu symbolhaft für das emotionelle frostige Verhältnis der Landespolitiker von Tirol gegenüber dem zweitwichtigsten Tourismusziel von Tirol, der Achenseebahn!
2. Nötigung oder gar Erpressung?
Um die Saison 2018 bedienen zu können, waren dringende Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich, die mit 1,2 Mio. eingegrenzt wurden (nach dem für die laufende MIP-Periode 2015-2019 3,1 Mio. entzogen wurden). Es wurde für die Finanzierung der 1,2 Mio. als Mindesterfordernis durch das Land Tirol eine Kapitalerhöhung erzwungen, was gegenüber allen Aktionären jedenfalls eine Nötigung darstellt, weil ohne diese Geldmittel ein ordnungsgemäßer und sicherer Eisenbahnbetrieb nicht mehr möglich gewesen wäre. Das Unternehmen musste auch mit dieser Finanzierung weiterhin von der Substanz fahren. Damit hätte das Unternehmen seine Fahrplan- und Betriebspflicht verletzt, so dass dies mit einem Entzug der Konzession bedroht gewesen wäre. Jedenfalls wurden durch diese Nötigung die Gewichtung der bisherigen privaten Aktionäre soweit benachteiligt, dass sie zwingend den mehrheitlich erzwungenen Kapitalverhältnissen unterworfen worden sind. Dieser Eingriff in fremde Vermögenswerte steht dem Land Tirol nicht zu, sondern ist nur durch Amt und Funktion der in der Presseaussendung des Landes genannten Politiker, möglich.
3. Nicht diskriminierungsfreie Vergabe von Infrastrukturmittel
Gemäß den Verdachtsäußerungen, in diesem Schreiben gemäß den Punkten 1 und 2, werden ursprünglich als unmöglich bezeichnete Infrastrukturfinanzierungen nunmehr möglich, wenn offensichtlich in Eigentumsrechte rechtswidrig eingegriffen wird. Da dies bei keinem einzigen anderen Eisenbahnunternehmen in Österreich angewendet wird, muss angenommen werden, dass die Achenseebahn AG diese Mittel nicht unter den gleichen Rahmenbedingungen, wie jedes andere Eisenbahnunternehmen im oben genannten Rechtsrahmen, erhält. Damit wird nicht nur nationalstaatliches Recht, sondern insbesondere auch EU-Recht in den Sparten Beihilfen und Markt verletzt und das Unternehmen auch im Grundsatz der Erwerbsfreiheit beschnitten.
130 Jahre wurde die Achenseebahn alt und die Gleisanlagen wurden, in weiten Bereichen, nie erneuert. Die für die Instandsetzung notwendigen öffentlichen Gelder, die genau dafür vorgesehen sind, wurden von der Landespolitik gestrichen. Das ist das ganze Dilemma der Achenseebahn. Obwohl die fabriksneuen Weichen und der Multifunktionstraktor für den Bahnbau bereitstehen, verweigert das Land Tirol die notwendigen Infrastrukturgelder!
4. Geschäftsschädigung durch Medieninformation aus der Politik
Durch das mediale Schlechtreden der Achenseebahn durch die Landespolitik in Tirol wurde die Personalbeschaffung (Verunsicherung) derart erschwert, dass aus personellen Gründen, 2019 nicht alle Züge geführt werden konnten, was zu extremen Einnahmenverlusten führte. Das Reisebüro-Geschäft ist dem Vernehmen nach eingebrochen. Das stellt eindeutig den Sachverhalt der „Geschäftsschädigung“ dar und ist somit strafbar. Gleichzeitig wurde eine große Menge an potentiellen Kunden, in Form von Fahrgästen, verschreckt, das Angebot der Achenseebahn zu konsumieren, das damit 2019 Einnahmenverluste im sechsstelligen Euro-Bereich, begründet in der negativen Medienberichterstattung, zur Folge hatte (siehe diverse Zeitungsartikel).
5. Vorsätzliches Ignorieren der gesetzlichen Vorgaben des ÖPNRV-G und PBG
Gemäß obigen Darstellungen ist erkennbar, dass die Begründung des Landes Tirol, warum eine Infrastrukturfinanzierung ab 2015 unmöglich sei, unrichtig ist, weil sie eben in der Presseaussendung 2020 (siehe oben) genau diese Aussage konterkariert und damit klar sein sollte, dass die damalige Entscheidung 2015 willkürlich gewesen sein mußte. Die MIP-Finanzierung gemäß PBG hat seit den 80er-Jahren ununterbrochen funktioniert, ohne dass sich in dieser Zeit der Betrieb verändert hat. Somit hat die Landespolitik weder das ÖPNRV-G, noch das Privatbahn-Gesetz, als Ergänzung zu Eisenbahn-Gesetz angewendet, was sich auch dadurch erkennen läßt, dass sich die für Eisenbahnen zuständige Verkehrslandesrätin Felipe jahrelang für unzuständig erklärt hat, obwohl dies, gemäß Geschäftsverteilung unrichtig ist.
So kennt man weltweit die Achenseeregion, nämlich Achenseebahn und Achenseeschifffahrt am blauen Achensee. Durch die Verweigerung der MIP-Mittel durch das Land Tirol, wird dieses weltbekannte Fotomotiv wohl bald Vergangenheit sein. Vermutlich, auch die Achenseeschifffahrt, deren Gäste zur Hälfte (ca. 100.000 jährlich) mit der Achenseebahn angekommen sind, wird, im Domino-Effekt, in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen.
6. Schädigung von Aktionärsvermögen durch rechtswidrige Motive
In der Sitzung des Tiroler Landtages im Februar 2019 wurde als Bedingung des Landes Tirol zur Zahlung einer Überbrückungszahlung von 1,2 Mio. verlangt, die Aktienmehrheit, mittels Aktienaufstockung, an die Gemeinden in der Achensee-Region zu verschieben. Damit wurde der Privatkapitalanteil unter 50 % verschoben und damit die Gewichtung der privaten Achenseebahn-Aktien verringert. Über die Gemeinden nimmt hiermit das Land Tirol direkt Einfluß in die Eigentumsverhältnisse und damit in die Stimmenmehrheit des Unternehmens Achenseebahn AG, ohne selbst Eigentum am Unternehmen zu haben. Mit der erzwungenen Kapitalerhöhung wurde diese Auswirkung verstärkt.
7. Befangenheit Masseverwalter als gleichzeitiger Gutachter für das Land Tirol
Ein klarer Fall von Unvereinbarkeit ist die Bestellung des Masseverwalters, der als Rechtsanwalt des Landes Tirols angeblich ein Gutachten verfasst haben soll, auf das sich die Landespolitik beruft, keinerlei Zahlungen an die derzeitige Achenseebahn AG tätigen zu wollen, obwohl es sich dabei ausschließlich um gesetzlich geregelte Infrastrukturmittel handeln würde. Damit greift das Land Tirol widerrechtlich unmittelbar in die Geschäftsgebarung der Achenseebahn AG ein.
Laut Website der Wirtschaftskammer Österreich wird die Aufgabenstellung eines Masseverwalters, wie folgt, definiert:
„Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt, er ist weder Vertreter des Schuldners, noch der Gläubiger. Er hat eine unbescholtene, verlässliche und geschäftskundige Person zu sein, muss ausreichende Fachkenntnisse des Wirtschafts-rechts oder der Betriebswirtschaft haben und eine zügige Durchführung des Insolvenzverfahrens gewährleisten können.“
Wenn der Masseverwalter Partei für das Land Tirol ergreift, was offensichtlich der Fall ist, muss er als parteiisch und befangen aus dieser Position entfernt werden.
8. Irreführende Zusagen seitens des Landes unterstützten zum Achenseebahn-Konzept "NEU"
Wie bereits in Punkt 1 zu lesen, wurde nach Einstellung der MIP-Mittel 2015 durch LH-Stv. Felipe eine Ersatzfinanzierung mit Landesmitteln in Aussicht gestellt. LH-Stv. Geisler hat beim 125—Jahrjubiläum der Achenseebahn 2014, in seiner Festansprache, die Region und damit die Achenseebahn AG ermutigt, die Eisenbahn auch für den ÖPNV zu nutzen.
Bei Jubiläumsveranstaltungen schwingen Politiker immer gerne wortgewaltig Sprüche. So ist es beim 125-Jahrjubiläum der Achenseebahn geschehen, bei dem Landeshauptmann-Stellvertreter Geisler von der Zukunft einer modernen Achenseebahn philosophierte. Die Realität danach zeigte, dass er genau das nicht wollte!
Er hat sich dabei auch auf die damals ausgestellten Fahrzeuge (Steuerwagen der Appenzellerbahn und Omnibus) bezogen. Damit wurde das Unternehmenskonzept der Achenseebahn AG 2013 und dabei insbesondere die grundlegende Erneuerung der Gleisanlagen praktisch bestätigt. Entsprechende Elektro-Triebwagen wurden von der Appenzellerbahn 2018 angeschafft und stehen derzeit still, weil parallel zur 2013 angestoßenen Beschaffung der Züge, wegen dem ab 2015 gestrichenen Infrastrukturmitteln, die Gleisanlagen nicht erneuert werden konnten.
Ausdrücklich ist dabei anzumerken, dass auf Grund eines Gesprächsergebnisses zwischen Landeshauptmann Platter und Bundes-Verkehrsminister Norbert Hofer in einer Beamtenbesprechung im August 2018 festgehalten wurde, dass die Gesamtmodernisierung Verlängerung und Elektrifizierung der Bahn bis Pertisau, verteilt auf zwei MIP-Perioden, möglich sei. Die Bundesbeamten haben, auf Wunsch der Landesbeamten, akzeptiert, dass vorerst der Dampfbetrieb vorgesehen bleiben könne und den Bundesbeamten jedenfalls die beschafften Elektro-Triebwagen der Appenzellerbahnen genügen, um das geplante Ziel zu dokumentieren. Es handelt sich dabei, dem Vernehmen nach, nach 130 Jahren Bestand, um eine Gesamtinvestition mit Hälftefinanzierung des Bundes gemäß MIP von gesamt, einmalig, 30 Millionen Euro. Gemäß den derzeitigen erkennbaren Umständen verzichtet das Land Tirol, zum Schaden der Achenseebahn AG und der Region, nicht nur auf die Bundesfinanzierung, sondern nimmt gleichzeitig auch von einer ausreichenden Landesfinanzierung für die Infrastruktur erkennbar Abstand.
Bundes-Verkehrsminister Norbert Hofer hat in einer Besprechung mit Landeshauptmann Platter im August 2018 festgehalten, dass die Gesamtmodernisierung mit Verlängerung und Elektrifizierung der Bahn bis Pertisau, verteilt auf zwei MIP-Perioden, möglich sei. Ist das der Grund für den Konkurs, um das genau nicht machen zu müssen?
Da diese Abstandsäußerung erst im April 2020 expressis verbis kundgetan wurde, mußte diese, dem Vernehmen nach, sowohl die Achenseebahn AG, als auch deren Hausbank zu einer nachhaltigen Täuschung führen, weil ein noch im Jahr 2019 abgestimmter Finanzierungsbeitrag von ca. 4,3 Mio. Euro nicht mehr fließen sollte. Damit war die Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit für den Vorstand klar, um ca. 4 Monate verzögert und damit der Verbindlichkeitenstand jedenfalls grob fahrlässig, durch das Land Tirol hinausgeschoben und erhöht.
Zum Konkursantrag, gemäß einem Zitat aus dem Kurier-Artikel vom 25. März 2020 (siehe Beilage) ist festzuhalten, dass die Verlustangaben aus den Jahren 2018 und 2019 zu hinterfragen sind, da je-denfalls die Verlustangabe 2018 von ca. 350.000 Euro unrichtig sein muss, weil der geprüfte und genehmigte Jahresabschluß, gemäß Firmenbuch, einen Gewinn ausweist und damit ebenfalls zum Ausdruck kommt, dass es der Achenseebahn AG nicht an Wirtschaftlichkeit aus dem Fahrbetrieb, sondern lediglich an einer ausreichenden Infrastruktur-Finanzierung mangeln kann.
BERICHTE IN www.in-motion.me ZUM THEMA „ACHENSEEBAHN“:
Alle Beiträge in In-Motion.Me über die ACHENSEEBAHN
Sämtliche bisher veröffentlichten Beiträge in In-Motion.Me über die ACHENSEEBAHN seit Oktober 2019
Demnächst folgt "Anzeige an Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen Achenseebahn" – Teil 4 - "Rechtliche Untersuchung der Landespolitiker Tirols"