"Öffi"-Benutzung nun auch für Freizeit-Fahrten gestattet

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von AIM

Seit der Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen am gestrigen Dienstag gibt es für das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel keine Einschränkungen mehr. Der Passus, wonach zum Gang ins Freie (der nicht bestimmten Zwecken dient)