EuGH bestätigt VKI-Rechtsauffassung im Verfahren gegen Deutsche Bahn
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Wohnsitz als Voraussetzung für SEPA-Lastschrifteinzug ist unzulässig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn AG enthalten eine Klausel, die eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrifteinzug nur dann zulässt,
vki.at